Blogger soll Kommentare laut Urteil vom Landgericht Hamburg vorab kontrollieren

Laut heisse online hat ein Unbekannter im August 2007 eine rechtswidrige Äußerung als Kommentar unter einen Blog-Beitrag gesetzt welche vom Blogbetreiber selbst entdeckt und bereits kurze Zeit später entfernt wurde.

Dies genügte dem in der Äußerung angegriffenen Unternehmen nicht: Es erwirkte eine einstweilige Verfügung, die Äußerung auch nur eine weitere Sekunde zu veröffentlichen.

Nach Meinung der Kammer soll er Nutzerkommentare bereits vor Veröffentlichung kontrollieren. Schließlich müsse er damit rechnen, dass ein Blog-Beitrag, der sich kritisch mit dem Geschäftsgebaren eines Unternehmens auseinandersetzt, rechtswidrige Leserkommentare provoziere. Bei harmlosen Beiträgen könne er ja gegebenenfalls auf eine Vorabprüfung verzichten.

Quelle: heise.de

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